Glossar
Alle Fachbegriffe dieser Lerneinheit auf einen Blick.
13. AHV-Rente
Auch bekannt als: 13. Rente, 13. AHV-Rente (Volksinitiative)
Die 13. AHV-Rente ist eine zusätzliche Rente pro Jahr. Die Volksinitiative dafür wurde am 03.03.2024 mit 58,2 % Ja angenommen.
Die Kosten betragen 2026 über 4 Mrd. Fr. und ab 2035 über 5 Mrd. Fr. pro Jahr. Die Abstimmung vom 29.11.2026 betrifft nicht die Rente selbst, sondern ihre Finanzierung.
AHV-Ausgleichsfonds
Auch bekannt als: AHV-Fonds, Ausgleichsfonds
Der AHV-Ausgleichsfonds ist das Vermögen der AHV. Er dient als Reserve: Reichen die Einnahmen eines Jahres nicht für die Renten, wird der Fehlbetrag aus dem Fonds gedeckt.
Als Mass dient, welchen Teil einer Jahresausgabe der Fonds abdeckt. Laut Bund wären es 2035 mit der Erhöhung knapp 70 %, ohne sie rund 50 %. Diese Angabe ist in den Medien dieser Einheit nicht bestätigt.
Bundesbeitrag
Auch bekannt als: Beitrag des Bundes
Der Bundesbeitrag ist der Teil der AHV-Ausgaben, den der Bund aus der Bundeskasse bezahlt. Er trägt rund ein Fünftel der AHV-Ausgaben. Das Geld stammt aus den allgemeinen Mitteln des Bundes.
Die übrigen Mittel der AHV stammen aus anderen Quellen, vor allem aus den Beiträgen auf den Löhnen (Lohnprozente).
Doppeltes Mehr
Auch bekannt als: Volks- und Ständemehr
Bei Verfassungsänderungen (Volksinitiative, obligatorisches Referendum) sind zwei Mehrheiten gleichzeitig erforderlich:
- Volksmehr: mehr als 50 % der abstimmenden Personen stimmen Ja
- Ständemehr: mehr als die Hälfte der Kantone stimmen Ja (mindestens 12 von 23 Standesstimmen)
Die sechs Halbkantone (OW, NW, BS, BL, AR, AI) zählen je eine halbe Standesstimme.
Einigungskonferenz
Auch bekannt als: Einigungskonferenz (Parlament)
Die Einigungskonferenz tagt, wenn sich National- und Ständerat nach mehreren Beratungsrunden nicht einig sind. Sie besteht aus je 13 Mitgliedern beider Räte (insgesamt 26) und sucht einen Kompromiss.
Beim Geschäft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente schlug die Einigungskonferenz im Juni 2026 eine Mischung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen vor. Der Nationalrat lehnte die Lohnbeiträge danach knapp ab. Übrig blieb die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Fakultatives Referendum
Auch bekannt als: Fakultatives Ref., Referendum
50’000 Stimmberechtigte (oder 8 Kantone) können innerhalb von 100 Tagen nach der Schlussabstimmung im Parlament die Volksabstimmung über ein Bundesgesetz verlangen.
Anders als bei der Volksinitiative und dem obligatorischen Referendum genügt beim fakultativen Referendum das einfache Volksmehr — kein Ständemehr nötig.
Lohnprozente
Auch bekannt als: Lohnbeiträge, AHV-Beiträge auf dem Lohn
Lohnprozente sind der AHV-Beitrag, der als Prozentsatz vom Lohn abgezogen wird. Arbeitnehmende und Arbeitgeber bezahlen ihn je zur Hälfte.
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente wurden auch höhere Lohnbeiträge diskutiert. Die Einigungskonferenz schlug sie im Juni 2026 vor. Der Nationalrat lehnte sie danach ab (98:96, laut SRF-Bericht). Übrig blieb die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer
Auch bekannt als: MWST, Mehrwertsteuer (MWST)
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Steuer auf dem Kauf von Waren und Dienstleistungen. Sie ist im Preis enthalten, den die Kundschaft im Laden oder im Restaurant bezahlt. Die Unternehmen leiten sie an den Bund weiter.
Heute gelten drei Sätze: 8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Beherbergung) und 2,6 % (reduzierter Satz). Die Sätze stehen in der Bundesverfassung. Darum braucht eine Änderung die Zustimmung von Volk und Ständen. Ab frühestens 2028 würden 8,5 % und 4,0 % gelten, wenn die Vorlage angenommen wird.
Normalsatz
Auch bekannt als: Normaler Mehrwertsteuersatz
Der Normalsatz ist der Mehrwertsteuersatz, der für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt, zum Beispiel für Kleider, Elektrogeräte oder einen Haarschnitt.
Heute beträgt er 8,1 %. Die Vorlage vom 29.11.2026 würde ihn auf 8,5 % erhöhen, also um 0,4 Prozentpunkte. Auch der Satz für Beherbergung (z. B. Hotelübernachtungen) stiege, von 3,8 % auf 4,0 %. Der reduzierte Satz bliebe unverändert.
Obligatorisches Referendum
Auch bekannt als: Obligatorisches Ref., Obligatorium
Bestimmte Beschlüsse des Parlaments müssen zwingend dem Volk vorgelegt werden — ohne Unterschriftensammlung. Der häufigste Fall sind Änderungen der Bundesverfassung.
Für die Annahme ist das doppelte Mehr (Volks- und Ständemehr) erforderlich. Beispiel: Die AHV-Reform 2022 brauchte das obligatorische Referendum und wurde mit 50.5 % Volksmehr und 19.5 Standesstimmen angenommen.
Prozentpunkt
Auch bekannt als: Prozentpunkte
Ein Prozentpunkt ist der Abstand zwischen zwei Prozentwerten. Er unterscheidet sich von «Prozent».
Beispiel: Der Normalsatz der Mehrwertsteuer steigt von 8,1 % auf 8,5 %. Das ist eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte. Man sagt nicht «um 0,4 Prozent», denn das wäre eine Erhöhung um 0,4 % von 8,1 %, also viel weniger.
Reduzierter Satz
Auch bekannt als: Reduzierter Mehrwertsteuersatz, Sondersatz
Der reduzierte Satz ist ein tieferer Mehrwertsteuersatz für Güter des täglichen Bedarfs. Er gilt zum Beispiel für Lebensmittel, Medikamente und Zeitungen.
Er beträgt heute 2,6 %. Gemäss der Vorlage vom 29.11.2026 bliebe er bei 2,6 %. Erhöht würden nur der Normalsatz und der Satz für Beherbergung.
Regressiv
Auch bekannt als: Regressive Wirkung
Eine Steuer wirkt regressiv, wenn tiefere Einkommen einen grösseren Anteil ihres Einkommens bezahlen als höhere.
Bei der Mehrwertsteuer gilt für alle derselbe Satz. Personen mit tiefem Einkommen geben aber einen grösseren Teil ihres Einkommens für den Konsum aus. Darum ist ihre relative Belastung höher. Dagegen wird eingewendet: Rechnet man die Steuer auf die Ausgaben statt auf das Einkommen, wirkt sie weniger ungerecht, weil Mieten und Krankenkassenprämien befreit sind. Auch Personen mit höherem Einkommen zahlen in Franken mehr. In einem Tagesschau-Beitrag vom 28.09.2026 heisst es «degressiv»; gemeint ist dasselbe.
Ständemehr
Auch bekannt als: Standesstimmen
Das Ständemehr ist die Mehrheit der Kantone (Standesstimmen). Es ist bei Änderungen der Bundesverfassung nötig, zusätzlich zur Mehrheit der Stimmenden.
Die Vorlage vom 29.11.2026 ist eine Verfassungsänderung, weil die Mehrwertsteuersätze in der Bundesverfassung stehen. Es braucht deshalb das Volks- und das Ständemehr.
Teilfinanzierung
Auch bekannt als: Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente
Eine Teilfinanzierung deckt nur einen Teil der Kosten. Die Mehrwertsteuererhöhung würde frühestens 2028 eingeführt und ab 2029 rund 1,4 Mrd. Fr. pro Jahr einbringen, unbefristet.
Die Kosten der 13. AHV-Rente betragen 2026 über 4 Mrd. Fr. und ab 2035 über 5 Mrd. Fr. Die Erhöhung allein deckt davon rund ein Drittel. Zusammen mit dem Bundesbeitrag ist die 13. Rente laut Tagesschau vom 13. Oktober etwa zur Hälfte finanziert. Wie gross der gedeckte Anteil ist, hängt also von der Rechnung ab.
Umlageverfahren
Auch bekannt als: Umlagesystem
Die AHV funktioniert im Umlageverfahren: Die heute Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen die heutigen Renten. Das Geld wird nicht für jede Person einzeln angespart.
Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, entsteht ein Umlagedefizit. Für 2026 beträgt es über 1 Mrd. Fr. Den Fehlbetrag deckt der AHV-Ausgleichsfonds.
Volksinitiative
Auch bekannt als: Initiative
Ein politisches Instrument, mit dem 100’000 Schweizer Stimmberechtigte eine Änderung der Bundesverfassung beantragen können. Die Unterschriften müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt und von der Wohnsitzgemeinde beglaubigt werden.
Eine angenommene Volksinitiative braucht das doppelte Mehr (Volks- und Ständemehr), da sie stets eine Verfassungsänderung darstellt.
Vorsteuerabzug
Auch bekannt als: Vorsteuer
Mit dem Vorsteuerabzug ziehen Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie selbst beim Einkauf bezahlt haben, von der Mehrwertsteuer ab, die sie ihren Kundinnen und Kunden verrechnen. So wird dieselbe Ware nicht mehrfach besteuert.
Beispiel (mit runden Zahlen): Eine Bäckerei bezahlt beim Einkauf 10 Fr. Mehrwertsteuer und verrechnet beim Verkauf 30 Fr. Sie überweist dem Bund nur 20 Fr. Die Steuer trägt am Ende die Konsumentin oder der Konsument.